Allgemeine Geschäftsbedingungen Uit je dunepan Events,

Mit dem Kauf einer Eintrittskarte oder dem Besuch der Veranstaltung erklären Sie sich mit der Hausordnung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Uit je duinpan Events einverstanden. Diese sind unten hinterlegt.

Artikel 1. Definitionen 1.1. „Organisation“: Uit je duinpan Events, auch die (juristischen) Personen, die in ihrem Namen mit der Organisation einer Veranstaltung beauftragt sind. 1.2. „Veranstaltung“: jede von der Organisation organisierte Aktivität, einschließlich Musikpartys, Catering, Festivals, Paraden und Festivalcampingplätze, alles im weitesten Sinne des Wortes. 1.3. „Besucher“: jede (juristische) Person, die gültig eine Eintrittskarte für eine von der Organisation organisierte Veranstaltung erworben oder erhalten hat, und jede Person, die mit einer gültigen Eintrittskarte Zutritt zu einer Veranstaltung erhalten möchte. 1.4. „Gelände“: alle Gebäude, Räume (ob überdacht oder nicht), Felder, Plätze usw., die Teil des Geländes sind, in dem die Veranstaltung stattfindet, einschließlich Parkplätzen und Zufahrtswegen. 1.5. „Eintrittskarte“ oder „Eintrittskarten“: ein von oder im Namen der Organisation bereitgestelltes (digitales) Dokument oder ein von oder im Namen der Organisation bereitgestellter Barcode, mit dem der Besucher Zutritt zu einer speziell bezeichneten Veranstaltung erhält. 1.6. „Tokens“: Von der Organisation ausgegebene Münzen, die Besucher für einen von der Organisation festgelegten Betrag erwerben können und die während der Veranstaltung an von der Organisation bestimmten Orten als Zahlungsmittel verwendet werden können.

Artikel 2. Anwendbarkeit 2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jede Vereinbarung in Bezug auf von der Organisation zu liefernde Dienstleistungen oder Produkte jeglicher Art und bilden einen integralen Bestandteil davon, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 2.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Verträge, die mit oder über (oder unter Vermittlung von) von der Organisation benannten offiziellen (Vor-)Verkaufsadressen geschlossen werden. 2.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch während der Veranstaltung und für alle (weiteren) Verträge, die der Besucher mit der Organisation abschließt (z. B. den Kauf von Token, Speisen und Getränken sowie Waren). 2.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch über die Website der Veranstaltung eingesehen (und gespeichert) werden und liegen am Eingang der Veranstaltung zur Einsichtnahme aus. 2.5. Für eine Veranstaltung gelten möglicherweise die Hausregeln. Die Hausordnung kann auf der Website der jeweiligen Veranstaltung und der Organisation eingesehen werden und liegt am Eingang der Veranstaltung zur Einsichtnahme aus. Der Besucher erklärt sich hiermit ausdrücklich mit der geltenden Hausordnung einverstanden und erklärt, sich entsprechend dieser Hausordnung zu verhalten. 2.6. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer in den Angeboten des Vereins befreien diesen auch nach Vertragsschluss von der Pflicht zur Erfüllung bzw. etwaigen daraus resultierenden Schadensersatzpflichten. 2.7. Bestellt ein Besucher eine Eintrittskarte oder Eintrittskarten auch für Dritte, erklärt er, dass er berechtigt ist, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Namen dieser Dritten zu akzeptieren und wird diese Dritten auf die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen.

Artikel 3. Ticketverkauf 3.1. Der Vertrag zwischen der Organisation und dem Besucher kommt zustande, wenn der Besucher eine oder mehrere Eintrittskarten für eine Veranstaltung bei der Organisation oder an einer von der Organisation benannten offiziellen (Vor-)Verkaufsadresse bestellt/erwirbt oder indem er eine Eintrittskarte durch eine Person vorlegt um Zugang zur Veranstaltung zu erhalten. 3.2. Die Organisation stellt dem Besucher die Eintrittskarte(n) für die jeweilige Veranstaltung einmalig auf eine von der Organisation zu bestimmende Weise zur Verfügung (z. B. per E-Mail). Der Besucher erklärt, dass er über ausreichende Mittel (z. B. einen Drucker) verfügt, um die Eintrittskarte am Eingang der Veranstaltung physisch vorzuzeigen. 3.3. Eine ausgestellte Eintrittskarte berechtigt eine Person zum einmaligen Zutritt zur Veranstaltung. 3.4. Zutritt zur Veranstaltung hat nur der Inhaber der Eintrittskarte, der die Eintrittskarte zum ersten Mal bei der Veranstaltung vorzeigt. Die Organisation ist nicht verpflichtet (jedoch berechtigt), Eintrittskarten weiter zu prüfen, um festzustellen, ob der Inhaber auch der rechtmäßige Eigentümer ist. 3.5. Der Besucher muss sicherstellen, dass er Inhaber der von der Organisation ausgestellten Eintrittskarte oder einer von der Organisation beauftragten (Vor-)Verkaufsadresse wird und bleibt. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Eintrittskarte an den Besucher trägt der Besucher das Risiko des Verlusts, Diebstahls, der Beschädigung oder des Missbrauchs der Eintrittskarte.

Artikel 4. Verbot des Weiterverkaufs 4.1. Ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Organisation ist es dem Besucher nicht gestattet, Eintrittskarten für eine Veranstaltung für oder im Rahmen kommerzieller Zwecke (weiter-)zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten und/oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Unter kommerziellen Zwecken versteht man jeden Verkauf, bei dem der Verkäufer einen höheren Betrag für die Tickets erhält, als die Organisation für diese Tickets festgelegt hat. Im Widerspruch zum Vorstehenden ist die Organisation berechtigt, eine Eintrittskarte für ungültig zu erklären, ohne dass die Organisation zur Rückerstattung des gezahlten Betrags verpflichtet ist. 4.2. Ohne schriftliche Genehmigung der Organisation ist es unter keinen Umständen gestattet, Tickets für Online- und/oder Offline-Lotterien und/oder Aktienaktionen zu verteilen oder zu verlosen. 4.3. Im Falle eines Verstoßes gegen diesen Artikel ist die Organisation berechtigt, dem Käufer der Eintrittskarte gemäß dem vorherigen Absatz den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern und den gesamten daraus resultierenden Schaden vom Besucher zurückzufordern.

Artikel 5. Zugang zur Veranstaltung 5.1. Nur eine originale, gültige und unbeschädigte Eintrittskarte berechtigt zum Zutritt zur Veranstaltung. 5.2. Die Organisation kann beschließen, Besuchern einen Gegenstand (z. B. ein Armband) zur Verfügung zu stellen, der es ermöglicht, leicht zu erkennen, ob und zu welchem der betreffende Besucher Zugang hat, im Folgenden als „ID-Tool“ bezeichnet. Der Besucher erklärt ausdrücklich, dass er diesbezüglich mitwirken wird. Der Besucher muss den Ausweis zu jeder Zeit während der Veranstaltung und auf dem Gelände in der angegebenen Weise bei sich tragen und darf kein Siegel brechen. Wenn das Siegel gebrochen wird und/oder verloren geht, verliert das Ausweisgerät seine Gültigkeit und der Besucher kann von der Website entfernt werden und ihm wird der weitere Zutritt verweigert. 5.3. Beim Besuch des Geländes wird der Besucher die Anweisungen der dort anwesenden Mitarbeiter der Organisation und der Mitarbeiter der Polizei, der Feuerwehr, des städtischen Gesundheitsdienstes oder anderer zuständiger Behörden strikt befolgen. 5.4. Der Besucher kann beim oder vor dem Betreten der Website, auf der Website und auch während der Veranstaltung durchsucht werden. Der Besucher erklärt sich mit dieser eventuellen Besichtigung ausdrücklich einverstanden. Wenn der Besucher nicht kooperiert, wird ihm der Zugang zur Website verweigert. 5.5. Um Zugang zur Veranstaltung und/oder zum Gelände zu erhalten, muss der Besucher im Besitz eines gültigen Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) sein, der auf Verlangen vorgezeigt werden muss. 5.6. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Veranstaltung beträgt 18 Jahre, sofern nicht anders angegeben. 5.7. Der Zutritt zur Veranstaltung ist von Öffnungszeit bis Schließung möglich. Die Zeiten sind auf der Eintrittskarte und/oder auf der Veranstaltungswebsite angegeben. Die Schließzeit ist nicht unbedingt die Endzeit der Veranstaltung. 5.8. Teilweise aus Sicherheitsgründen ist es nicht möglich, das Gelände nach dem Betreten vorübergehend zu verlassen, es sei denn, die Organisation stimmt dem ausdrücklich zu. 5.9. Die folgenden Gegenstände sind auf dem Gelände nicht gestattet, sofern in der Hausordnung der jeweiligen Veranstaltung nichts anderes angegeben ist: – mitgebrachte Speisen und Getränke; – von Ihnen mitgebrachte Nahrungsergänzungsmittel und Proteine (Proteine); – Glaswaren, scharfe Gegenstände, Regenschirme, (Feuer-)Waffen, Laserpointer; Betäubungsmittel (Drogen); -Fahrzeuge (wie Autos, Anhänger, Wohnwagen, Wohnmobile und Fahrräder); Bauzelte; - Haustiere; – Flüssigkeiten wie (Aerosoldosen) Deodorant, Feuerzeuggas und Parfüm; Soundsysteme, Generatoren/Aggregate, Grills, Herde, Kühlschränke, Wasserhahninstallationen, – große Gegenstände (z. B. Sofas), Konfetti/Party-Poppers; – Kleidung mit diskriminierenden (z. B. nationalistischen und/oder rassistischen), beleidigenden und/oder bedrohlichen Zeichen oder Ausdrücken sowie Kleidung mit Zeichen oder Vereinsausdrücken (z. B. Fußballtrikots); – professionelle Foto-, Film- und andere Aufnahmeausrüstung. 5.10. Die Mitnahme von Medikamenten zur Veranstaltung ist nur gestattet, wenn: • die Medikamente noch in der Originalverpackung und versiegelt sind; und • mit der Originalverpackung versehen sind; und • es kann nachgewiesen werden, warum diese Medikamente eingesetzt werden. Wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder die Organisation aus anderen Gründen Zweifel an den angezeigten Heilmitteln/Arzneimitteln hat, ist die Organisation berechtigt, die Arzneimittel einzunehmen, ohne dass die Organisation verpflichtet ist, den (Wert dieser) Arzneimittel zu erstatten und zu hinterlegen in die entsprechende Tonne. 5.11. Die Organisation kann gefundene Gegenstände gemäß Artikel 5.9 beschlagnahmen. Rechtsgegenstände – die ebenfalls wertvoll sind – können nach der Veranstaltung gegen Zahlung einer von der Organisation zu bestimmenden Gebühr abgeholt werden. Illegale Gegenstände werden der Polizei übergeben. Werden illegale Gegenstände gefunden, kann die Organisation dem Besucher den Zutritt zur Veranstaltung verweigern. 5.12. Die Organisation befolgt die von der Regierung im Bereich COVID-19 festgelegten gesetzlichen Richtlinien. Wenn ein Besucher nicht kooperiert oder dem nicht nachkommen will, kann der Zutritt verweigert werden.

Artikel 6. Münzen (Tokens) 6.1. Während der Veranstaltungen und auf der Website kann die Zahlung nur mit den von der Organisation verkauften Token erfolgen, sofern die Organisation nichts anderes angibt. Token sind und bleiben Eigentum der Organisation. 6.2. Token können nur auf dem Gelände gekauft werden. 6.3. Jede Ausgabe jedes Events hat ihre eigenen Token, die nur während dieser Ausgabe des Events gültig sind. Gekaufte Token können nicht zurückgegeben und nicht gegen Geld eingetauscht werden. 6.4. Dem Besucher ist es nicht gestattet, Tokens (weiter)zu verkaufen.

Artikel 7. Sonstige Bestimmungen 7.1. Auf dem Gelände sind Toiletten vorhanden. Sofern nicht anders angegeben, sind diese kostenfrei zugänglich. Der Besucher ist verpflichtet, diese Einrichtungen zu nutzen. Das Stuhlgang- und Urinieren an anderen Orten als den Toilettenanlagen ist strengstens untersagt. 7.2. Das Rauchen ist in allen Innenräumen/überdachten Bereichen des Geländes verboten. 7.3. Das Werfen von Getränken oder das Werfen von Gegenständen ist verboten. 7.4. Es ist verboten, Eigentum der Organisation mitzunehmen. Die Entnahme von Eigentum der Organisation gilt als Diebstahl. Dies wird der Polizei gemeldet. 7.5. Dem Besucher ist es untersagt, sich so zu verhalten, dass die Ordnung auf der Veranstaltung gestört wird. 7.6. Im Falle der Zerstörung von Eigentum der Organisation oder Dritter auf oder in der Nähe des Geländes wird eine Anzeige bei der Polizei erstattet. 7.7. Es ist verboten, vor, während und nach einer Veranstaltung Waren auf oder in der Nähe der Website ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Organisation zu verkaufen. 7.8. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Organisation ist es verboten, vor, während oder nach einer Veranstaltung auf oder in der Nähe der Website Werbung im weitesten Sinne des Wortes zu schalten. Dieses Verbot umfasst auch Werbung für andere Veranstaltungen oder Unternehmen. Jegliche Form der Werbung (z. B. das Verteilen von Flyern oder Aufklebern, das Aufhängen von Plakaten oder die Ansprache von Besuchern) ist untersagt. Gegen Besucher (bzw. Personen), die gegen diese Bestimmungen und/oder gegen die Organisation der beworbenen Veranstaltung verstoßen oder dazu angewiesen wurden, wird ein Bußgeld in Höhe von mindestens 1.000 € verhängt. 7.9. Besuchern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist es nicht gestattet, alkoholische Getränke zu kaufen, mitzuführen, zu trinken und/oder zu erwerben. Die Organisation hat das Recht, den Besucher, der gegen diesen Artikel verstößt, von der Website zu verweisen, ohne dass die Organisation zur Rückerstattung des Eintrittspreises verpflichtet ist. 7.10. Dem Besucher ist es, unabhängig von seinem Alter, nicht gestattet, alkoholische Getränke (entgeltlich oder unentgeltlich) an Personen abzugeben, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Organisation hat das Recht, den Besucher, der gegen diesen Artikel verstößt, von der Website zu verweisen, ohne dass die Organisation zur Rückerstattung des Eintrittspreises verpflichtet ist.

Artikel 8. Medien und Medienausrüstung 8.1. Während der Veranstaltung können im Auftrag (oder mit Akkreditierung) der Organisation Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden. Der Besucher erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass auf und um das Gelände herum Bild- und/oder Tonaufnahmen von Besuchern (und damit ggf. auch vom Besucher) der Veranstaltung gemacht und diese in allen möglichen Medien verbreitet und/oder verwertet werden. 8.2. Dem Besucher ist es gestattet, während der Veranstaltung Fotoausrüstung, die für Verbraucher bestimmt ist, auf dem Gelände mitzunehmen und zu nutzen. Unter für Verbraucher bestimmte Fotoausrüstung versteht man: digitale Kompaktkameras (mit Normal- und Festobjektiv), Telefone mit Fotokamera und Einweggeräte. Das Mitbringen von professioneller Fotoausrüstung oder Zubehör (z. B. einem (ausziehbaren) Stativ, zu dem auch eine GoPro-Teleskopstange gehört) ist nicht gestattet. Auch das Mitnehmen einer Filmkamera ist nicht gestattet. Ob die in diesem Artikel genannte Ausrüstung verboten ist, liegt allein im Ermessen der Organisation. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die von Ihnen mitgebrachte Fotoausrüstung erlaubt ist, wenden Sie sich bitte vor der Veranstaltung per E-Mail an die Organisation. 8.3. Im Falle der Nutzung der in Artikel 8.2 genannten nicht autorisierten Ausrüstung auf dem Gelände durch einen Besucher ist die Organisation berechtigt: 1. a) die Ausrüstung vorübergehend in Gewahrsam zu nehmen, bis (nach Ermessen der Organisation): 1. die Veranstaltung stattgefunden hat beendet; oder 2. der Besucher nachgewiesen hat, dass alle Aufzeichnungen und eventuelle Kopien davon gelöscht wurden; oder 3. ein zu bestimmender Zeitpunkt, wenn die Organisation hierfür berechtigte Gründe hat; 2. b) den Besucher, der gegen Artikel 8.2 verstößt, von der Website zu verweisen, ohne dass die Organisation zur Rückerstattung des Eintrittspreises verpflichtet ist. 8.4. Professionelle (Presse-)Fotografen und/oder Personen, die aus kommerziellen Gründen Foto- oder Filmaufnahmen einer Veranstaltung machen möchten, müssen im Besitz einer gültigen Akkreditierung der Organisation sein. 8.5. Das Nachdrucken und/oder Kopieren des Programms (Broschüre), Postern, anderer Drucksachen und/oder digitaler Ausdrucksformen der Organisation oder der Veranstaltung ist ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung der Organisation untersagt. 8.6. Die Organisation ist berechtigt, zu prüfen, ob ein Verstoß gegen die oben genannten Artikel vorliegt, und ist außerdem berechtigt, Registrierungen zu beschlagnahmen und/oder zu vernichten.

9. Höhere Gewalt 9.1. Im Falle höherer Gewalt hat die Organisation das Recht, die Veranstaltung abzusagen oder an einem anderen Datum zu organisieren. 9.2. Der Begriff „höhere Gewalt“ im Sinne dieses Artikels umfasst auch alle unvorhergesehenen Umstände, die ohne Verschulden oder Verschulden der Organisation eingetreten sind, wie z. Krankheit oder Rückzug eines Künstlers, Programmänderungen oder andere Situationen höherer Gewalt wie Wetterbedingungen, Epidemien, Streiks, globale Gesundheitsprobleme, terroristische Bedrohungen usw. 9.3. Wenn die Veranstaltung aufgrund oder im Zusammenhang mit höherer Gewalt abgesagt wird, erstattet die Organisation den Kaufpreis (ohne Gebühren) der Eintrittskarte. Der Besucher kann von der Organisation keinen anderen (Schadens-)Schadensersatz als die Rückerstattung des Kaufpreises verlangen. Eine Rückerstattung erfolgt erst, nachdem der Besucher der Organisation eine gültige und unbeschädigte Original-Eintrittskarte ausgestellt hat. 9.4. Im Gegensatz zu Artikel 9.3. Die Organisation ist nicht verpflichtet, Eintrittskarten zu erstatten, wenn es sich beispielsweise um eine Stornierung wegen Krankheit oder den Rückzug eines Künstlers, um Änderungen am Programm oder andere Situationen höherer Gewalt wie Wetterbedingungen, Epidemien, Streiks, globale Gesundheitsprobleme, terroristische Bedrohungen usw. handelt. 9.5 . Während der Veranstaltung ist keine Rückerstattung möglich.

Artikel 10. Haftung 10.1. Der Besucher ist Verbraucher: Die Haftung der Organisation beschränkt sich auf den Ersatz direkter Schäden, wobei der an den Besucher zu zahlende Betrag niemals den Betrag übersteigt, den der Versicherer der Organisation im jeweiligen Fall auszahlt. Die Organisation haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Ersparnisse und Schäden aufgrund von Geschäftsstagnation. 10.2. Der Besucher ist eine (juristische) Person, die in Ausübung eines Berufes oder Unternehmens handelt: Die Organisation haftet nur für Schäden, die dem Besucher entstehen, wenn und soweit diese Schäden die direkte Folge von Vorsatz oder vorsätzlicher Fahrlässigkeit seitens der Geschäftsleitung sind von der Organisation. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens bis maximal zur Höhe des Betrags, den der Versicherer der Organisation im jeweiligen Fall auszahlt. 10.3. Das Betreten des Geländes und der Besuch der Veranstaltung erfolgen ausschließlich auf Ihr eigenes Risiko. Sofern nicht anders angegeben, stehen auf der Website Schließfächer zur Aufbewahrung von Wertgegenständen zur Verfügung – mit oder ohne Gebühr. Die Nutzung eines Tresors erfolgt ausschließlich auf Ihr eigenes Risiko. Die Organisation haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Eigentums des Besuchers. 10.4. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung laute Musik gespielt wird. Für die erforderlichen Gehörschutzmaßnahmen ist der Besucher verantwortlich. Die Organisation empfiehlt dem Besucher, sein Gehör während der Veranstaltung gelegentlich zu schonen, indem er sich in einen Raum oder Ort begibt, in dem keine oder weniger laute Musik gespielt wird, und jederzeit einen Gehörschutz zu tragen. 10.5. Änderungen oder Abweichungen im Programm, die nach dem Kauf der Eintrittskarte erfolgen, berechtigen nicht zum Rücktritt vom Kauf (z. B. durch Auflösung oder Vernichtung) und damit auch nicht zu einer (teilweisen) Rückerstattung des Kaufpreises. 10.6. Die Organisation ist nicht verantwortlich für die Art und Weise, wie Künstler/Acts ihren Beitrag zur Veranstaltung leisten.

Artikel 11. Auflösung 11.1. Die Organisation hat jederzeit das Recht, den Vertrag mit dem Besucher ganz oder teilweise zu kündigen. In diesem Fall bedeutet die Auflösung, dass die Bestellung der Eintrittskarten storniert wird. Gekaufte Tickets verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. Bei der Stornierung einer Bestellung wird dem Besucher der volle Kaufbetrag (ohne die vom Besucher gezahlte Gebühr) zurückerstattet. Der Besucher kann keinen anderen (Schadens-)Schadensersatz als die Rückerstattung des Kaufpreises verlangen. Wird eine Bestellung storniert, nachdem dem Besucher eine Eintrittskarte ausgestellt wurde, erfolgt die Rückerstattung des Kaufbetrags erst nach Ausstellung einer gültigen und unbeschädigten Original-Eintrittskarte durch den Besucher. Dieser Artikel gilt nicht, wenn Artikel 9 Anwendung findet. 11.2. Verstößt der Besucher gegen die Vereinbarung (einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen), kann er unter anderem von der Website entfernt und ihm der weitere Zugriff verweigert werden. Darüber hinaus haftet der Besucher für alle Schäden, die durch sein Handeln entstehen. Der vom Besucher der Organisation zu erstattende Betrag beträgt mindestens 150,00 €, auch wenn der tatsächliche Schaden der Organisation geringer ist.

Artikel 12. Persönliche Daten 12.1. Die Organisation verarbeitet personenbezogene Daten von Besuchern und Besuchern ihrer Websites gemäß dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten.

Artikel 13. Schlussbestimmungen 13.1. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich niederländisches Recht. 13.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden auf Niederländisch verfasst und ins Englische übersetzt. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen der niederländischen Version und der englischen Übersetzung ist ausschließlich die niederländische Version verbindlich. 13.3. Die ausschließliche Zuständigkeit für Streitigkeiten, die sich direkt oder indirekt auf Vereinbarungen oder Rechtshandlungen beziehen, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, liegt beim Bezirksgericht Breda. 13.4. Soweit der in diesen Bedingungen genannte Richter im Falle eines Vertrags mit einem Besucher, der Verbraucher ist, nicht zuständig ist, hat der Besucher das Recht, sich innerhalb eines Monats, nachdem sich die Organisation schriftlich auf diesen Artikel berufen hat, für die Beilegung der Angelegenheit zu entscheiden . Streitigkeit durch das zuständige Gericht nach dem Gesetz.

Wenn Sie Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, können Sie uns unter uitjeduinpan@gmail.com kontaktieren

Version 1.0 vom 1. Juni 2023

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